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Die Firmung – auf dem Weg bestärkt werden

Die Firmung ist die Vollendung der Taufe. Der Begriff „Firmung“ stammt ab vom lateinischen Wort „firmare“, d.h. „festmachen“ bzw. „bestätigen“. In der Firmung darf der Jugendliche (oder auch der Erwachsene) sein eigenes „Ja“ zu Gott und zur Kirche bestätigen. Bei der Firmung schenkt Gott dem Menschen seinen Heiligen Geist, der ihn stärkt auf seinem Weg und es ihm ermöglicht, die Kirche mitzugestalten und sie lebendiger zu machen.

Um dies zu symbolisieren, legt der Spender der Firmung (in der Regelfall der Bischof, oder ein von ihm beauftragter Priester) dem Menschen die Hand auf und salbt seine Stirn mit Chrisam (geweihtem Öl). Dieser Ritus stammt aus dem Alten Orient, wo Könige bei ihrem Amtsantritt gesalbt wurden, wodurch ihnen Kraft zugesprochen wurde.

Die Firmung – auf dem Weg bestärkt werden

Die Firmung ist die Vollendung der Taufe. Der Begriff „Firmung“ stammt ab vom lateinischen Wort „firmare“, d.h. „festmachen“ bzw. „bestätigen“. In der Firmung darf der Jugendliche (oder auch der Erwachsene) sein eigenes „Ja“ zu Gott und zur Kirche bestätigen. Bei der Firmung schenkt Gott dem Menschen seinen Heiligen Geist, der ihn stärkt auf seinem Weg und es ihm ermöglicht, die Kirche mitzugestalten und sie lebendiger zu machen.

Um dies zu symbolisieren, legt der Spender der Firmung (in der Regelfall der Bischof, oder ein von ihm beauftragter Priester) dem Menschen die Hand auf und salbt seine Stirn mit Chrisam (geweihtem Öl). Dieser Ritus stammt aus dem Alten Orient, wo Könige bei ihrem Amtsantritt gesalbt wurden, wodurch ihnen Kraft zugesprochen wurde.

Fragen und Antworten

Wie alt muss man sein um gefirmt zu werden?
Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen, wenn man gefirmt werden will?

Nach dem allgemeinen römisch-katholischem Kirchenrecht ist es möglich ab Vollendung des 7. Lebensjahrs die Firmung zu empfangen.

In der Praxis wurde das Firmalter in unserer Erzdiözese auf 17 Jahre festgelegt. Man sollte sich an den Pfarrer in seiner Pfarrei wenden. Man kann zu jeder Zeit, auch als Erwachsener, gefirmt werden.

Man muss bereit sein, seinen Glauben durch eine entsprechende Vorbereitung zu vertiefen und den Willen haben, sich kirchlich zu engagieren.

 

Wozu brauche ich die Firmung?

Die Kirche verlangt die Firmung für den Eintritt in einen Orden und für den Empfang der Diakon- oder Priesterweihe.

Um Pate resp. Patin zu werden ist die Firmung Voraussetzung.

Die Kirche empfiehlt die Firmung auch für das Ehesakrament.
Die Firmung ist auch erwünscht für die Ausübung eines kirchlichen Berufes.

 

Brauche ich einen Paten oder eine Patin um gefirmt zu werden?
Wer sollte das sein?

Jeder Firmling sollte möglichst einen Paten (oder eine Patin) haben. Der Firmpate (die Firmpatin) muss vom Firmling, seinen Eltern bzw. vom Pfarrer dazu bestimmt sein.

Es ist sinnvoll dass der Taufpate auch der Firmpate ist. Er muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch getauft und gefirmt sein.

Fragen und Antworten

Wie alt muss man sein um gefirmt zu werden?
Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen, wenn man gefirmt werden will?

Nach dem allgemeinen römisch-katholischem Kirchenrecht ist es möglich ab Vollendung des 7. Lebensjahrs die Firmung zu empfangen.

In der Praxis wurde das Firmalter in unserer Erzdiözese auf 17 Jahre festgelegt. Man sollte sich an den Pfarrer in seiner Pfarrei wenden. Man kann zu jeder Zeit, auch als Erwachsener, gefirmt werden.

Man muss bereit sein, seinen Glauben durch eine entsprechende Vorbereitung zu vertiefen und den Willen haben, sich kirchlich zu engagieren.

 

Wozu brauche ich die Firmung?

Die Kirche verlangt die Firmung für den Eintritt in einen Orden und für den Empfang der Diakon- oder Priesterweihe.

Um Pate resp. Patin zu werden ist die Firmung Voraussetzung.

Die Kirche empfiehlt die Firmung auch für das Ehesakrament.
Die Firmung ist auch erwünscht für die Ausübung eines kirchlichen Berufes.

 

Brauche ich einen Paten oder eine Patin um gefirmt zu werden?
Wer sollte das sein?

Jeder Firmling sollte möglichst einen Paten (oder eine Patin) haben. Der Firmpate (die Firmpatin) muss vom Firmling, seinen Eltern bzw. vom Pfarrer dazu bestimmt sein.

Es ist sinnvoll dass der Taufpate auch der Firmpate ist. Er muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch getauft und gefirmt sein.

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